Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehendenAllgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter  www.huelser-partner.de einzusehen.

 

§1

Die Firma hülser&partner immobilien, Inhaber Michael Hülser, im Folgenden hülser&partner immobilien genannt,

vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Kunde von hülser&partner immobilien verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch hülser&partner immobilien vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. zu zahlen. Eine entsprechendeProvision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Im Falle  des  Nachweises  der  Möglichkeit  zum  Abschluss  eines  Mietvertrages  verpflichtet  sich  der  Auftraggeber

/Besteller, – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten inkl. der gesetzlich

gültigen Mwst. zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber für hülser&partner immobilien sein. Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber von hülser&partner immobilien kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung danach von hülser&partner immobilien eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2 Monatsmieten inkl. der gesetzlich gültigen MwSt..

 

§2

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

 

§3

Alle unterbreiteten Angebote von hülser&partner immobilien sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt hülser&partner immobilien keine Gewähr oder Haftung. hülser&partner immobilien ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.

 

§4

Die durch hülser&partner immobilien übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch hülser&partner immobilien gestattet. hülser&partner immobilien verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. hülser&partner immobilien weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenver- arbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

 

§5

Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem

Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde von hülser&partner immobilien auf Schadenersatz in

Höhe der Provision.

 

§6

lser&partner immobilien steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartigesoder ähnliches Geschäft zustandekommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf o der Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.


§7

lser&partner immobilien haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn hülser&partner immobilien – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z.  B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw.  Für  die  Leistungen  der  empfohlenen  oder  vermittelten  Unternehmen übernimmt hülser&partner immobilien keine Haftung.

 

§8

Ist dem Kunden von hülser&partner immobilien das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet sich dieser, dieses unverzüglich innerhalb einer Frist von 5 Tagen gegenüber hülser&partner immobilien mitzuteilen. Sollte die  entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb der Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

 

 §9

lser&partner immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

 

§10

Der Kunde verpflichtet sich, hülser&partner immobilien umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufsabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung von hülser&partner immobilien das Objekt an einen Dritten veräußert oder er in sonstiger Weise vertragsbrüchig wird und er zuvor an hülser&partner immobilien einen Makleralleinauftragerteilt hat, verpflichtet sich der Verkäufer einen Aufwendungs-ersatz zzgl. der gesetzlichen Mwst. zu zahlen. Es gilt hierzu die aktuelle Preisliste von hülser&partner immobilien.

 

 §11

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.

 

§12

lser&partner immobilien versendet an Interessenten Einladungen zu Besichtigungen. Wird ein Besichtigungstermin vom Kunden bestätigt, und erscheint dieser nicht zum vereinbarten Termin, ohne den Termin rechtzeitig vorher per SMS oder Email oder Anruf abgesagt zu haben, steht lser&partner immobilien das Recht zu, den geleisteten Aufwand für die Wahrnehmung des Termins in Rechnung zu stellen.

 

§13

Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.

 

§14

Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.

 

§15

lser&partner immobilien und der Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz vonlser&partner immobilien in Mülheim an der Ruhr ist.

 

Mülheim an der Ruhr, den 31.12.2023